Typische Fragestellungen:
  • Umgangsregelungen
  • Sorgerechtsfragen
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Erziehungsfähigkeit
  • Kindeswohlgefährdung
Unsere Gutachter sind speziell für ein Vorgehen nach  § 163 FamFG (Hinwirken auf Einvernehmen durch den Sachverständigen) ausgebildet.

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IfBeP
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Familienpsychologische Gutachten

Der Auftrag, ein familienpsychologisches Gutachten, z.B. zu Fragen des Kindeswohls, Aufenthaltsbestimmungsrechts oder Umgangsregelungen zu erstellen, trifft eine Familie immer in einer schweren Zeit. Die Benennung eines Gutachters von seitens des Familiengerichts bedeutet, dass im Vorfeld schon viele Versuche einer einvernehmlichen Lösung gescheitert sind. Das Gutachten stellt damit sehr oft die Ultima Ratio – das letzte Mittel - dar, zu einer Einigung zu kommen, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellt.

Umso wichtiger ist es, dass solche Gutachten in strenger Neutralität gegenüber den Parteien und nach den aktuellen wissenschaftlichen Qualitätsrichtlinien – wir folgen in diesem Bereich den Vorgaben des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (bdp) - und von gut ausgebildeten Fachkräften erstellt werden. Aus diesem Grund sind für das IfBeP nur Gutachter mit abgeschlossenem Psychologiestudium (Diplom oder Master) und einer umfangreichen Weiterbildung im Bereich Gutachtenerstellung tätig. Zusätzlich sorgt eine interne Qualitätssicherung und die Verpflichtung der Gutachter zur Weiterbildung für einen hohen Standard.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt bei der Gutachtenerstellung unter Berücksichtigung des § 163 FamFG (Hinwirken auf Einvernehmen durch den Sachverständigen). Durch moderne Konflikt- und Ressourcenanalyse im Rahmen der Datenerhebung für das Gutachten, kann so häufig doch noch eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindeswohls gefunden werden.

Neben der Beantwortung der klassischen Gutachtenfragen führen wir auch methodenkritische Bewertungen bereits erstellter Gutachten durch.

Die hohen Qualitätsanforderungen führen zu einer begrenzten Zahl an verfügbaren Gutachtern. Wir können aus diesem Grund nicht zu jedem Zeitpunkt neue Gutachtenaufträge annehmen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Sachverständigen benötigen. Wir benennen Ihnen innerhalb von 2 Werktagen den verfügbaren Gutachter namentlich bzw. geben den Verfügbarkeitstermin bekannt.