Trennungsberatung für Familien

Jeder, der schon einmal mit Scheidungskindern zu tun hatte, kennt das Gefühl: Die Kinder leiden häufig am meisten. Die Forschung ist deshalb seit Jahren dabei zu untersuchen, welche Folgen eine Scheidung für die beteiligten Kinder hat und wie sie gemildert werden können.

Eine Studie vom Dezember 2019 aus Norwegen zeigt deutlich, wie häufig Kinder bei Scheidungsfällen Schaden nehmen. Ein besondere Aspekt dabei scheint dabei der (abbrechende) Kontakt mit dem Vater zu sein.

„Die meisten gesundheitlichen Beschwerden hatten Kinder, die angaben, den Kontakt zum Vater verloren zu haben oder die es schwierig fanden, nach der Scheidung mit ihm zu sprechen“, sagt Meland von der Universität Bergen.

Laut Forschungen gibt es in Deutschland pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt. Meistens sind es Väter, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren aber auch die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt meist schleichend.

Wie können Paare, die sich trennen, trotzdem gemeinsam Eltern bleiben? Wir bieten dazu eine professionelle Trennungsbegleitung, bei der das Kindeswohl im Vordergrund steht, als auch Informationen über kooperative Betreuungskonzepte.

 

Das Wechselmodell

Mehr und mehr finden alternative Betreuungsmodelle eine breite Öffentlichkeit. Auch die Medien berichten über Chancen, Probleme und Erfahrungen mit dem Wechselmodell – ein Modell der paritätischen Betreuung, das in vielen Ländern bereits bekannt ist. Auch in Deutschland gibt es mehr und mehr getrennte Paare, die es den Kindern zuliebe versuchen wollen.

Das Wechselmodell

Familienpsychologische Gutachten

Der Auftrag, ein familienpsychologisches Gutachten, z.B. zu Fragen des Kindeswohls, Aufenthaltsbestimmungsrechts oder Umgangsregelungen zu erstellen, trifft eine Familie immer in einer schweren Zeit. Die Benennung eines Gutachters seitens des Familiengerichts bedeutet, dass im Vorfeld schon viele Versuche einer einvernehmlichen Lösung gescheitert sind. Das Gutachten stellt damit sehr oft die Ultima Ratio – das letzte Mittel – dar, zu einer Einigung zu kommen, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellt.

Umso wichtiger ist es, dass solche Gutachten in strenger Neutralität gegenüber den Parteien und nach den aktuellen wissenschaftlichen Qualitätsrichtlinien – wir folgen in diesem Bereich den Vorgaben des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (bdp) – und von gut ausgebildeten Fachkräften erstellt werden. Aus diesem Grund sind für das IfBeP nur Gutachter mit abgeschlossenem Psychologiestudium (Diplom oder Master) und einer umfangreichen Weiterbildung im Bereich Gutachtenerstellung tätig. Zusätzlich sorgt eine interne Qualitätssicherung und die Verpflichtung der Gutachter zur Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtseinheiten pro Jahr für einen hohen Standard.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt bei der Gutachtenerstellung unter Berücksichtigung des § 163 FamFG (Hinwirken auf Einvernehmen durch den Sachverständigen). Durch moderne Konflikt- und Ressourcenanalyse im Rahmen der Datenerhebung für das Gutachten, kann so häufig doch noch eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindeswohls gefunden werden.
Neben der Beantwortung der klassischen Gutachtenfragen führen wir auch methodenkritische Bewertungen bereits erstellter Gutachten durch.

Die hohen Qualitätsanforderungen führen zu einer begrenzten Zahl an verfügbaren Gutachtern. Wir können aus diesem Grund nicht zu jedem Zeitpunkt neue Gutachtenaufträge annehmen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Sachverständigen benötigen. Wir benennen Ihnen innerhalb von 2 Werktagen den verfügbaren Gutachter namentlich bzw. geben den Verfügbarkeitstermin bekannt.